Rechtsprechung
FG Brandenburg, 13.06.1995 - 3 K 515/94 I |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Investitionszulagenansprüche einer Partenreederei ; Investitionszulagen beim Einsatz eines Schiffes im Fördergebietsverkehr ; Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung ; Schiff als feste Geschäftseinrichtung
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebsstätte einer Partenreederei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1995, 959
- EFG 1996, 110
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.12.1986 - I R 130/83
Anforderungen an den Umfang von betrieblichen Handlungen zur Begründung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.06.1979 - III R 53/78
Investitionszulage für eingetragenes Seeschiff - Ausländisches Schiffsregister - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.08.1986 - V R 20/79
Steuervergünstigung - Berliner Unternehmen - Verlagerung der Produktion - Eigene …
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- BFH, 23.05.1990 - III R 76/87
Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.01.1986 - VII R 184/82
Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Sattelanhänger - Verwendung in Berlin
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.03.1991 - III R 18/88
Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für "begünstigte Investitionen" in …
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- BFH, 12.03.1998 - III B 22/97
Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Soweit die Beschwerde das Urteil des FG Brandenburg vom 13. Juni 1995 3 K 515/94 I (EFG 1996, 110, Revision III R 113/95) heranzieht, betrifft dieses die Besonderheiten bei Schiffen, stellt indessen die Grundsätze für LKW und Omnibusse nicht in Frage. - BFH, 10.12.1998 - III R 113/95
InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff
Es war der Auffassung, die Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 InvZulG 1991 seien erfüllt, und führte dazu in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 110 veröffentlichten Urteil im wesentlichen aus:.